Der Weiterbildungsnachweis für die Jahre 2021 & 2022 muss bis am 15. Januar 2023 eingereicht werden.
NEU:
- Einreichung alle 2 Jahre, 48 Stunden Weiterbildung.
- Es müssen jeweils für das ungerade (z.B. 2021) und gerade Jahr (z.B. 2022) bis am 15. Januar des darauffolgenden ungeraden Jahres (z.B. 15. Januar 2023) min. 48 Stunden Weiterbildungsnachweis eingereicht werden.
- Eintrittsjahr in den Verband spielt keine Rolle mehr.
- Das Jahr 2020 ist bezüglich Weiterbildungsnachweise abgeschlossen. Bei allen Aktivmitgliedern, die nichts weiter vom BTS-Vorstand gehört haben, sind die Weiterbildungen bis Ende 2020 in Ordnung.
Weitere Infos dazu im angepassten Weiterbildungsreglement.
Beat Hug & Martina Berchtold
Vorstand BTS, Ressorts Mitglieder / Fort- & Weiterbildung